Dr.h.c

Die Ehrendoktorwürde, der Dr. h.c., wird ehrenhalber verliehen. Der Grund für die Ernennung zum Ehrendoktor sind besondere Verdienste des Kandidaten. Dazu zählen oft besondere wissenschaftliche Leistungen, aber auch Engagement in Gesellschaft und Politik bieten oftmals den Anlass für die Verleihung der Ehrendoktorwürde.

Für die Verleihung des Doktor honoris causa ist keine Prüfung vorgesehen.

Die Verleihung eines Ehrendoktors bedeutet eine grosse Auszeichnung und drückt den Respekt vor den Leistungen des Kandidaten aus.