Statuten
3 February 2025 2025-02-03 16:47Statuten
ORDEN DES AKADEMISCHEN FALKEN
GRÜNDUNGSAKT UND STATUEN
Präambel
Der Orden des Akademischen Falken wird an Menschen verliehen, die einen speziellen Verdienst im Bereich Bildung, Erziehung und Kultur geleistet haben.
Die Gründungsmitglieder des Ordens sind die Kirgisisch Staatliche I. Arabaev Universität, sowie das Institut für Bank- und Finanzwesen derselben Universität in Bischkek.
Der Orden hat drei Grade: Offizier, Kommandeur sowie Träger des Grossen Kreuzes.
Die Auszeichnungen werden grundsätzlich nur an honorige Menschen verliehen, die sich der Bedeutung von Bildung, Erziehung und Kultur für die Zukunft der Menschheit bewusst sind, dass nur gebildete Völker frei sein können und dass Bildung die Basis für Demokratie und soziale Gerechtigkeit ist.
Artikel I
Es wird ein Orden unter dem Namen ORDEN DES AKADEMISCHEN FALKEN gegründet und nach den Grundsätzen in diesen Statuten geführt.
Diese können nur mittels Dekretes des Komitees in schriftlicher Form abgeändert oder ergänzt werden.
Artikel II
Der Orden des Akademischen Falken zeichnet Menschen aus, die sich im Bereich Bildung, Erziehung und Kultur verdient gemacht haben, sei dies im Rahmen einer Aktivität in den Diensten eines Staates oder in der Privatwirtschaft.
Artikel III
Der Orden des Akademischen Falken ist eine selbständige Organisation mit eigenen Statuten, Regeln und Vorschriften.
Er geht weder einer politischen noch religiösen Tätigkeit nach. Die einzige Motivation ist, dass alle Menschen eine möglichst gute Bildung, Erziehung und auch Kulturkenntnisse haben und darin gefördert werden.
Das Ziel ist, durch Vermittlung von Kenntnissen, Bildung, Erziehung und Kultur, Freiheit und Demokratie zu fördern. Den Menschen ist dadurch Unabhängigkeit zu gewähren und es soll soziale Ungleichheiten bekämpft werden.
Artikel IV
Der jeweilige vom Komitee gewählte Präsident ist die oberste Instanz des Ordens. Er hat in letzter Instanz die Entscheidungsgewalt.
Er ist durch seine Funktion automatisch Träger des Ordens Kommandeur.
Artikel V
Das Komitee besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, welche den Präsidenten unter sich wählen.
Die Mitglieder des Komitees werden vom Rektorat der Kirgisisch Staatlichen I. Arabaev Universität sowie der Aufsichtsbehörde des Instituts für Bank- und Finanzwesen derselben Universität gewählt.
Die Mitglieder sind für eine Dauer von drei Jahre gewählt. Diese können nach Ablauf diese Zeitdauer wiedergewählt werden. Es gibt keine Beschränkung in der Amtsdauer.
Artikel VI
Die Auszeichnung des Ordens gilt für die Lebensdauer und erlischt erst mit dem Tod des Ordensträgers oder mit einer Demission, die an den Präsidenten schriftlich und begründet mitgeteilt werden muss.
Ein Austritt durch Demission kann nicht verweigert werden.
Ordensträger können ausgeschlossen werden. Dies durch einen einstimmigen Entscheid des Komitees und unter der Bedingung, dass das Mitglied durch sein Verhalten nach der Verleihung, insbesondere durch eventuelle Straftaten, der Auszeichnung unwürdig geworden ist.
Vor der Abstimmung über einen eventuellen Ausschluss hat das Mitglied das Recht, insofern er dies wünscht, vom Komitee angehört zu werden.
Artikel VII
Der Orden besteht aus Rittern, Offizieren und Kommandeuren.
Grundsätzlich können neue Mitglieder, die ausgezeichnet werden, im Rang eines Ritters aufgenommen werden.
Das Komitee kann in Ausnahmefällen, bei ausserordentlichen Verdiensten, direkt in den Rang eines Offiziers erheben.
Ansonsten muss das Ordensmitglied mindestens drei Jahre in dem ernannten Rang verbleiben, bevor eine Beförderung vorgenommen werden kann.
Diese erfolgt auf Vorschlag und muss begründet werden, es müssen seit der letzten Nominierung erneute Verdienste vorliegen.
Bei ehemaligen oder aktiven Regierungsmitgliedern in Führungspositionen, Ministerpräsidenten oder Staatspräsidenten kann das Komitee diese direkt den Orden des Kommandeurs verleihen, ohne dass der Ordensträger vorgängig Ritter, oder Offizier war.
Mitglieder werden automatisch durch ihre Funktion mit Orden zum Kommandeur ausgezeichnet.
Artikel VIII
Die Nominationen werden publiziert
Artikel IX
Der Orden kann an alle Menschen verliehen werden, ungeachtet deren Rasse, Religion, Geschlecht, Nationalität oder politischer Tätigkeit.
Das alleinige Kriterium sind die Verdienste, um das Ziel des Ordens – Bildung, Erziehung, Kultur – gemäss Art. II ohne geografische Begrenzung zu erlangen.
Artikel X
Im Prinzip werden die Nominierungen zweimal pro Jahr vorgenommen, Ende Mai und Ende September. Die Vorschläge für eine Nominierung muss mindestens 30 Tage vorher dem Komitee unterbreitet werden. Das Komitee kann in Ausnahmefällen auch Nominierungen ausserhalb dieser Daten vornehmen, diese müssen jedoch begründet sein.
Artikel XI
Die Medaille des Ordens des Akademischen Falken trägt die Farben blau und weiss mit der Inschrift „Orden des Akademischen Falken“, sowie „Kirgisische Republik“.
Mit der Medaille werden auch drei Rosetten (Abzeichen) abgegeben.
Artikel XII
Mit der Verleihung der Auszeichnung erhält der Nominierte ebenfalls ein Diplom, das von einem Mitglied des Komitees unterzeichnet ist.
Artikel XIII
Das Diplom und die Medaille werden von einem Mitglied des Komitees anlässlich einer Zeremonie übergeben.
Von der Zeremonie wird ein Protokoll erstellt, das alle relevanten Angaben, wie ausgezeichnete Person, Namen des Mitglieds des Komitees, Ort, Zeit und Datum der Übergabe enthält. Dieses wird vom Mitglied des Komitees, welches die Zeremonie geleitet hat, unterzeichnet und dem Sekretariat des Ordens zugestellt.
Artikel XIV
Personen, die entweder ausgeschlossen worden sind oder die nie einen Orden erhalten haben, ist es verboten, Abzeichen oder Medaillen zu tragen, sich einen Titel des Ordens anzueignen oder einen solchen geltend zu machen.
Das Komitee behält sich das Recht vor, solche Personen allenfalls gerichtlich zu belangen.
Artikel XV
Das Sekretariat, die Führung der Personenlisten der Mitglieder sowie die erforderlichen Verwaltungsarbeiten werden vom Präsidenten organisiert und überwacht.
Artikel XVI
Der Sitz des Ordens ist Bischkek, Republik Kirgisistan.
Artikel XVII
Der Gründungsakt und die Statuten treten in Kraft mit der Unterschrift der Gründungsmitglieder, die zugleich das Komitee für die erste Periode von drei Jahren bilden.
Prof. Dr. Tolobek Abylovich ABYRAHMANOV
Rektor der Kirgisisch Staatlichen I. Arabaev Universität
Prof. Dr. Tschoduraew Temirbek MAKESCHOWITSCH
Rektor des Institutes für Ökologie und Tourismus der Kirgisisch Staatlichen I. Arabaev Universität
Prof. Dr. Abjapar Abdyrazakovich ERGESHOV
Mitglied der WAK
Prof. Dr. Jürg STÄUBLI
Leiter des Instituts für Bank- und Finanzwesen
Prof. Dr.h.c.mult. Eberhard BRÄUN
Gründer und Vorsitzender des Hilfswerkes für „Kinder in Not in Kirgisistan“
Zu vervollständigen durch die Namen der fünf Personen,
Datum und Ort